Familienrecht

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Rund um`s Familienrecht

Bei Fragen zum Thema kontaktieren Sie mich einfach telefonisch oder per Email!

Eine Trennung bietet ein enormes Konfliktpotenzial!

Insbesondere dann, wenn Kinder und Unterhaltszahlungen involviert sind. Bei rechtlichen Problemen im Familienrecht, wie Elternunterhalt, Scheidung und Scheidungsfolgen, Sorgerecht, Umgangsrecht, Vaterschaft und weiteren Streitfragen sorge ich für eine verständliche Beratung und, wenn es nicht anders geregelt werden kann, auch für eine professionelle Vertretung vor Gericht.

Ich berate und vertrete Sie in allen Angelegenheiten des Familienrechts.

Hierzu gehören das Ehescheidungsverfahren, die Gestaltung von Eheverträgen und Scheidungsvereinbarungen, der Versorgungsausgleich (Rentenausgleich), der Kindes- und Ehegattenunterhalt, das Sorge- und Umgangsrecht, der Zugewinnausgleich und die Vermögensauseinandersetzung der Eheleute.

Auch die Rechtsbeziehungen von nicht miteinander verheirateten Eltern, die Auseinandersetzung eheähnlicher Lebensgemeinschaften, die Klärung der Vaterschaft oder das Recht der Adoption und der Vormundschaft sind Teile des Familienrechts.

Bei einer Trennung und/oder Scheidung können folgende Angelegenheiten zu klären sein:
  • Die Voraussetzungen der Ehescheidung (Ablauf des Trennungsjahres)
  • Das Erstellen von Trennungs- und Scheidungsfolgevereinbarungen
  • Das Sorge- und Umgangsrecht für die gemeinsamen Kinder
  • Die Feststellung bzw. Anfechtung der Vaterschaft
  • Berechnung von Ansprüchen auf Kindes- und Ehegattenunterhalt
  • Die Zuweisung der Ehewohnung und die Aufteilung des Hausrates
  • Unterlassungsansprüche nach dem Gewaltschutzgesetz
  • Die Regelung des Zugewinnausgleichs
  • Die Auseinandersetzung des Miteigentums an Grundstücken
  • Die Aufteilung von Bankkonten, Wertpapieren/Sparbüchern und Steuererstattungen
  • Die Geltendmachung sozialrechtlicher Ansprüche (Berufsausbildungsbeihilfe, Elterngeld, Unterhaltsvorschuss usw.)
  • Änderung oder Widerruf von Testamenten aus Anlass der Trennung

 

 

Besonderes Augenmerk ist auf die Trennungsfälle zu legen, bei denen Kinder beteiligt sind. Hier sind dem Kindeswohl entsprechende Regelungen der elterlichen Sorge und des Umganges mit beiden Eltern, den Großeltern oder auch sonstigen Bezugspersonen zu treffen. Hierzu gehören natürlich die oft damit einhergehenden Probleme hinsichtlich  des Unterhaltsvorschusses und der Feststellung oder Anfechtung von Vaterschaften.

Das Unterhaltsrecht ist geprägt von nur schwer verallgemeinerbaren Grundsätzen, die stets eine genaue Prüfung des jeweiligen Einzelfalles erfordern und oftmals der Hilfe eines Rechtsanwaltes oder im Falle des Vorliegens der gesetzlichen Voraussetzungen der Hilfe des Jugendamtes bedürfen.

Bitte beachten Sie auch, dass im Rahmen unterhaltsrechtlicher als auch in einer Reihe weiterer familiengerichtlicher Verfahren bereits vor dem Familiengericht Anwaltszwang herrscht und Sie sich damit zwingend anwaltlich vertreten lassen müssen, um Ihre Rechte bei Gericht durchzusetzen.

Ich berate Sie gern und habe dabei grundätzlich immer auch den ganzheitlichen Aspekt im Blick.